Ein schönes Zuhause in unserer Region muss nicht unbezahlbar sein. Viele Menschen wissen gar nicht, dass sie Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben. Der Schlüssel dazu ist der Wohnberechtigungsschein (WBS). In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen rund um den „WBS“ und zeigen Ihnen den Weg zu Ihrer neuen Wohnung.
Günstig Wohnen an der Bergstraße: Alles, was Sie zum Wohnberechtigungsschein (WBS) wissen müssen
Was ist der Wohnberechtigungsschein eigentlich?
Der WBS ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass Ihr Haushalt die Voraussetzungen für eine sozial geförderte Wohnung erfüllt. Da diese Wohnungen mit öffentlichen Geldern gebaut wurden, sind die Mieten hier deutlich günstiger als auf dem freien Markt.
Wichtig zu wissen: Der WBS ist kein Mietvertrag. Er ist lediglich die „Eintrittskarte“, mit der Sie sich auf entsprechende Wohnungen bewerben dürfen.
Wer kann einen WBS beantragen?
Grundsätzlich kann jede volljährige Person einen WBS beantragen, die dauerhaft in Deutschland lebt (deutsche Staatsangehörigkeit, EU-Bürger oder Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr).
Der WBS gilt immer für den gesamten Haushalt. Das bedeutet: Alle Personen, die zusammen in die Wohnung einziehen möchten (Partner, Kinder, Verwandte), werden im Antrag erfasst.
Die finanziellen Voraussetzungen (Stand 2026)
Ob Sie einen Anspruch haben, hängt primär von Ihrem jährlichen Netto-Haushaltseinkommen ab. In Hessen wurden die Grenzen zum 1. Januar 2026 angepasst, um mehr Haushalte zu entlasten.
Aktuelle Infos dazu finden Sie hier.
Welche Vorteile bietet der WBS noch?
Neben dem Zugang zu preiswerten Mieten bietet der WBS weitere Vorteile:
- Geringere Konkurrenz: Da nur WBS-Inhaber diese Wohnungen mieten dürfen, ist der Kreis der Mitbewerber kleiner.
- Sicherheit: Sozialwohnungen unterliegen strengen Preisbindungen. Mieterhöhungen sind hier klar reglementiert.
- Wohnungssuche mit Dringlichkeit: In besonderen Fällen (Behinderung, Schwangerschaft, Alleinerziehend) kann ein WBS mit „besonderem Wohnbedarf“ (Dringlichkeit) ausgestellt werden, was die Chancen bei der Vermittlung erhöht.
Wo beantrage ich den WBS an der Bergstraße?
An der Bergstraße ist das Wohnungsamt Ihres jeweiligen Wohnortes (Stadt- oder Gemeindeverwaltung) zuständig. Wenn Sie noch nicht hier wohnen, aber herziehen möchten, ist das Wohnungsamt Ihres aktuellen Wohnsitzes die erste Anlaufstelle.
Zentrale Ansprechstellen im Kreis Bergstraße:
Ihre Checkliste: In 5 Schritten zum WBS
Damit Ihr Antrag zügig bearbeitet wird, haben wir Ihnen hier die wichtigsten To-Dos zusammengestellt:
- [ ] Termin vereinbaren oder Formular laden: Besuchen Sie die Website Ihrer Kommune oder rufen Sie dort an, um das Antragsformular für den Wohnberechtigungsschein zu erhalten.
- [ ] Einkommensnachweise sammeln: Sie benötigen die Nachweise der letzten 12 Monate von allen Haushaltsangehörigen (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, SGB II-Bescheide, Elterngeld etc.).
- [ ] Dokumente kopieren:
- Personalausweise oder Reisepässe (inkl. Aufenthaltstitel)
- Ggf. Heiratsurkunde oder Nachweis über Partnerschaft
- Geburtsurkunden der Kinder
- Schul-/Studienbescheinigungen (für Kinder ab 16 Jahren).
- [ ] Sondernachweise beilegen: Falls vorhanden: Schwerbehindertenausweis, Mutterpass (Schwangerschaft zählt ab der 14. Woche als zusätzliche Person) oder Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen.
- [ ] Antrag einreichen: Geben Sie die Unterlagen vollständig ab. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2 bis 4 Wochen.
Sie haben bereits einen WBS und suchen eine Wohnung? Schauen Sie regelmäßig in unsere aktuellen Wohnungsangebote. Wir als WOHNBAU BERGSTRASSE eG freuen uns darauf, Ihnen ein sicheres und bezahlbares Zuhause zu bieten!
Frage: Kann ich mit einem Wohnberechtigungsschein auch Mietunterstützung bei einer normalen Wohnung, die nicht mit staatlicher Förderung gebaut wurde, bekommen?
Das ist eine sehr wichtige Frage, die oft zu Missverständnissen führt. Kurz gesagt: Der Wohnberechtigungsschein (WBS) selbst bringt Ihnen bei einer „normalen“ Wohnung auf dem freien Markt keine direkte finanzielle Unterstützung.
Er ist ausschließlich die Erlaubnis, eine sozial geförderte Wohnung zu beziehen. Aber keine Sorge – es gibt ein anderes Instrument, das genau für Ihren Fall gedacht ist: das Wohngeld.
Hier ist die genaue Unterscheidung, die für Sie an der Bergstraße wichtig ist:
- Der WBS: Nur für geförderte Wohnungen
Der WBS ist ein „Bezugsschein“. Er sagt dem Vermieter einer Sozialwohnung: „Dieser Mieter darf hier einziehen.“- Kein Geldfluss: Der Staat zahlt durch den WBS keine Miete an den Vermieter.
- Günstige Kaltmiete: Die Unterstützung besteht darin, dass die Kaltmiete von vornherein staatlich gedeckelt und somit weit unter dem Marktpreis liegt.
- Das Wohngeld: Der Mietzuschuss für Wohnungen
- Was ist das? Ein staatlicher Zuschuss zur Miete für Haushalte, die zwar Einkommen haben, deren Einkommen aber nicht ausreicht, um die Wohnkosten allein zu stemmen.
- Wo beantragen? Beim Kreis Bergstraße – Amt für Soziales – Wohngeldstelle oder bei den Wohngeldstellen Ihrer Stadt (Heppenheim, Bensheim oder Lorsch).
- Kombination: Sie können theoretisch beide Dokumente besitzen. Der WBS hilft Ihnen, eine günstige Wohnung zu finden, und das Wohngeld hilft Ihnen, die Miete (egal ob Sozialwohnung oder freier Markt) zu bezahlen.
Zusammenfassung: Was sollten Sie tun?
Wenn Sie eine normale Wohnung im Blick haben und Unterstützung bei der Miete brauchen:
- Stellen Sie einen Antrag auf Wohngeld: Nutzen Sie vorab einen Online-Wohngeldrechner (für Hessen), um Ihre Chancen zu prüfen.
- Prüfen Sie die Mietstufe: Der Kreis Bergstraße liegt je nach Gemeinde in unterschiedlichen Mietstufen (Bensheim z. B. Stufe 4, kleinere Gemeinden oft niedriger). Das beeinflusst die Einkommensgrenze und den maximal möglichen Mietzuschuss.
- WBS trotzdem behalten: Beantragen Sie den WBS dennoch. Falls eine günstigere, geförderte Wohnung frei wird, können Sie sofort reagieren.
Weitere Infos zum Thema Wohngeld und Antragsformulare für den Kreis Bergstraße finden Sie hier.

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